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21.01.2008, 11:16 Uhr |
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Wegfall der Ausbilderprüfung: Mehr Ausbildungsplätze - weniger Ausbildungsqualität
Die ZEITLICH BEFRISTETE AUSSETZUNG DER AUSBILDER-EIGNUNGSVERORDNUNG(AEVO) hat zu mehr Ausbildungs-betrieben und mehr Ausbildungsplätzen geführt. Der Zuwachs fällt jedoch geringer aus als erwartet. Zugleich gibt es Hinweise darauf, dass die Neu-regelung, die am 3. Mai 2003 beschlossen worden ist, negative Auswirkungen auf die Qualität der Aus-bildung hat.
Eine deutliche Mehrheit der befragten Betriebe sieht in der AEVO einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt. Dies sind die wesentlichen ERGEBNISSE EINER STUDIE DES BUNDESINSTITUTS FÜR BERUFSBILDUNG (BIBB), die in Zusammenarbeit mit der Bonner Forschungsgruppe SALSS von Oktober 2006 bis November 2007 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind ver- öffentlicht in der aktuellen Ausgabe von BIBB REPORT.
Mit der Aussetzung der AEVO, die Teile der Wirtschaft als bürokratische Hürde bezeichnet hatten, sollte Betrieben der Einstieg in die Aus-bildung erleichtert werden. Nach der Rechtsänderung müssen Ausbilder für Ausbildungsverhältnisse, die vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder eingerichtet werden, den Qualifizierungsnachweis nach der AEVO nicht mehr erbringen, d. h. keine Prüfung mehr ablegen.
Die Untersuchungsergebnisse der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch-geführten Studie basieren auf zwei Erhebungen: eine bundesweite repräsentative Befragung unter rund 15.000 Betrieben sowie eine Befragung der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern.
MEHR AUSBILDUNGSBETRIEBE - MEHR AUSBILDUNGSPLÄTZE
Nach den Ergebnissen der Betriebsbefragung liegt die ZAHL DER BETRIEBE, denen nach eigenen Angaben die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert bzw. ermöglicht hat, mehr Auszubildende einzustellen, zwischen 7.000 bis 10.000 pro Jahr.
Die ZAHL DER AUSBILDUNGSPLÄTZE, die durch die Aussetzung der AEVO leichter zur Verfügung gestellt werden konnten, bewegt sich zwischen 10.000 bis 25.000 pro Jahr.
Die Angaben der Betriebe dürfen jedoch nicht in der Weise interpretiert werden, dass die Neuregelung der AEVO der alleinige Grund ihrer Entscheidung zur Ausbildung gewesen sei.
Die neu für eine Ausbildung gewonnenen Betriebe sind vor allem Klein-betriebe mit 1 - 9 Beschäftigten (67 %) und mit 10 - 19 Beschäftigten (28 %). Die Ver-teilung nach Wirtschaftsbereichen zeigt, dass die Aussetzung der AEVO überwiegend Dienstleistungs- (38 %) und Handelsbetrieben (28 %) zugute kam.
MEHR AUSBILDUNGSABBRÜCHE
Qualitative Auswirkungen der Aussetzung der AEVO lassen sich vor allem hinsichtlich des Ausbildungs-erfolgs feststellen. So zeigen die Ergebnisse der Betriebsbefragung, dass Ausbildungsabbrüche - unab-
hängig von der Betriebsgröße und dem Wirtschafts-zweig - häufiger in den Betrieben auftreten, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen und die selbst angegeben hatten, dass ihnen die Aus-
setzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe.
Diese Betriebe klagen auch häufiger über Schwierig-keiten und schlechtere Noten ihrer Auszubildenden in den Prüfungen.
Dieses Ergebnis deckt sich in der Tendenz mit jenem der Kammerbefragung: Dort ist knapp die Hälfte der Ausbildungsberater und -beraterinnen der Auffassung, dass die Aussetzung der AEVO zu einem Qualitäts-verlust und einem Imageschaden der beruflichen Ausbildung geführt habe.
Zu berücksichtigen ist hier, dass Ausbildungserfolge und -misserfolge auch noch weitere Ursachen haben können - wie zum Beispiel die individuelle Lern-biografie, die Motivation oder den familiären Hin-
tergrund der Auszubildenden.
AEVO ALS INSTRUMENT DER QUALITÄTSSICHERUNG
Drei Viertel (77 %) der Ausbildungsberater und -beraterinnen bei den Kammern sind der Meinung, die AEVO sollte wieder in Kraft gesetzt werden. Dabei gibt es eine deutliche Mehrheit (65 %), die sich für
eine vorherige Überarbeitung ausspricht. 12 % sagen, die AEVO solle unverändert wieder eingesetzt werden. Für eine ersatzlose Abschaffung treten nur 3 % ein; 18 % sprechen sich für eine weitere Aussetzung aus.
Uneinheitlicher fällt das Meinungsbild auf Seiten der Betriebe aus: Sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Nicht-Ausbildungsbetriebe sehen mehrheit-lich in einer gesetzlichen Regelung der Ausbilder-eignung einen Beitrag zur Sicherung einer Mindest-qualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt.
Andererseits ist etwa jeder zweite Betrieb der Auf-
fassung, die damit verbundenen Kosten könnten viele Betriebe nicht tragen, und 44 % werten eine ge-setzliche Regelung als bürokratische Hürde beim Einstieg in die Ausbildung.
aktualisiert von Sascha Brok, 15.02.2008, 09:46 Uhr |
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