CDA Pankow: Tarifeinheit muss bleiben Ankündigung des zuständigen Senats des Bundesarbeitsgerichtes zur Grundsätzlichkeit der Tarifeinheit
Die Tarifeinheit ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht. Mit ihr wird - falls mehrere Tarifverträge dieselbe Tätigkeit regeln - der anzuwendende Tarifvertrag bestimmt. Bis dato galt also das Prinzip: "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag".
Der vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts will nun nicht mehr an dieser Rechtssprechung festhalten. "Die Tarifeinheit schafft aber Klarheit und Rechtssicherheit im Betrieb und ist ein wichtiger Eckpfeiler der Gerechtigkeit und Gemeinschaft in einer Belegschaft.", meint der Kreisvorsitzende der CDA Pankow, Sascha Brok.
Ein Abweichen von der bewährten Rechtsprechung ist daher kontraproduktiv - nicht zuletzt für das Betriebsklima. Die Forderung von DGB und BDA, den Grundsatz der Tarifeinheit im bestehenden Tarifvertragsgesetz gesetzlich nachzukommen, ist daher unbedingt zu unterstützen. Die Tatsache, dass mit DGB und BDA die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf derselben Position stehen, sagt viel über die Wichtigkeit der Tarifeinheit.
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aktualisiert von Sascha Brok, 10.06.2010, 16:37 Uhr |